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Umweltatlas Hamburg 1994

Herausgeber:

Umweltbehörde Hamburg, Steindamm 22, 20099 Hamburg
ISSN: 0946-3984

Konzeption und Redaktion:

Umweltbehörde - Planungsreferat: Peter Mordhorst (Leitung), Martina Falke, Kurt Maier, Sabine Stoff-Isenberg

Gestaltung, Karten, Graphik:

Institut für Geographie, Universität Hamburg, Bundesstraße 55, 20146 Hamburg: Dr. Joachim Krebs (Projektleiter), Claus Carstens, Holger Eickhoff, Michael Gundlach, Maria Hahlbohm, Jörn Hauser, Michael Roth, Ernestine Schikore, Christoph Zander

Der Umweltatlas wurde unter Verwendung von PageMaker (Satz), PolyPlot (Karten), FreeHand und Excel (Abbildungen) gestaltet. Die Karten 1 und 41 wurden reprotechnisch bearbeitet. PageMaker und FreeHand sind Produkte der Firma Aldus, Excel ist ein Produkt der Firma Microsoft und PolyPlot ist eine Entwicklung am Institut für Geographie der Universität Hamburg (c Jörn Hauser).

Kartengrundlagen:

Baubehörde - Vermessungsamt Digitale Bearbeitung: Institut für Geographie, Universität Hamburg

Quellenangaben:

Die Umweltbehörde ist immer dann Quelle der Karten, Grafiken, Tabellen und Einzeldaten, wenn im Text hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden.
Fotos: A. Gärtner, Hamburger Wasserwerke, Hamburgische Electricitätswerke AG, Stadtreinigung Hamburg, Umweltbehörde

Umschlaggestaltung:

Hornung & Radtke, Hamburg

Belichtung:

CAP, Hamburg

Druck:

Norddruck Nehlsen GmbH, Hamburg Baubehörde - Vermessungsamt (Karte 1) Papier: "Paroli matt" aus 100 % Altpapier, 100 g, Umschlagkarton 250 g Farben: De-Ink-Farben ohne toxische Schwermetalle

Anmerkung zur Verteilung:

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawahlen sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung.

Mißbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.

Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist.

Schutzgebühr DM 10.-


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